Ambulant Betreutes Wohnen

Ambulant Betreutes Wohnen

Nach erfolgreich beendeter Therapie in den Einrichtungen kann eine weitere ambulante Betreuung in unseren „Wohnnestern“ erfolgen. Diese Nachsorge zielt darauf ab, den erreichten Therapieerfolg langfristig zu sichern und fortzuführen, die Klienten wieder in die Gemeinschaft einzugliedern und sie in ihrer Eigenständigkeit zu unterstützen und zu stabilisieren, um ihnen somit einen Übergang in ein unabhängiges, abstinentes und selbstständiges Leben zu ermöglichen

Die Plätze sind auf fünf „Wohnnester“ mit jeweils zwei bis drei Wohneinheiten pro Haus verteilt. Jedem Klienten steht somit ein eigener Wohn- und Schlafraum zur Verfügung, während Küche und sanitäre Einrichtungen gemeinsam genutzt werden. An jedes Wohnnest ist ein Garten angegliedert

Voraussetzung für die Aufnahme ist ein mindestens 18-monatiger Aufenthalt in unseren Einrichtungen, ein amtsärztliches Gutachten, die Zusage des Kostenträgers und ein Betreuungsvertrag 

Die Aufenthaltsdauer ist auf zwei Jahre begrenzt festgelegt. Die von uns übernommene Betreuung erfolgt zwar kontinuierlich, ist jedoch nicht auf ständige Präsenz ausgerichtet. Dabei stehen Hilfen zur Gestaltung der Lebens- und Haushaltsführung im Vordergrund, aber auch Begleitung und Vermittlung zu Behörden und Institutionen

Die finanzielle Sicherstellung des Lebensunterhaltes des Klienten besteht aus eigenen Einkünften (durch Leistungen des Jobcenters, des Sozialamtes, des Rentenversicherungsträgers bzw. durch Einkünfte aus beruflicher Tätigkeit). Für die Finanzierung der Unterkunft einschließlich Nebenkosten ist jeder Klient selbst verantwortlich